Treppenlift
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Treppenlift
Sie können eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 4000 Euro aus der Pflegekasse beantragen, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Wohnung barrierefrei umzubauen. Diese sogenannte "Wohnumfeldverbesserung" bezieht sich auf Umbaumaßnahmen wie z.B. der Einbau von Treppenliftern, ebenerdigen Duschen, unterfahrbaren Waschbecken oder höhenverstellbaren Waschbecken, oder Türverbreiterungen.
ACHTUNG
Niemals mit einer Umbaumaßnahme beginnen, bevor die Zuschüsse gewährt wurden.

Nähere
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Pflege-Service und Beratung