Menschen, die sich einer Operation an der Hand unterziehen müssen, sind für eine mehr oder weniger lange Zeit bei den täglichen Aktivitäten eingeschränkt. Nicht selten stellen sie dann die Frage: "Bekomme ich jetzt Pflegegeld?" Der Umstand einer operierten Hand allein, begründet jedoch keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Definition von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI:
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.