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Tipps und Hilfen im Umgang mit Demenz
Zu Beginn der Erkrankung sind meist nur das Kurzzeitgedächtnis und das Lernvermögen beeinträchtigt. Alte Verhaltensmuster gehen erst später verloren.
Demente in die Pflegestufe!?
Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz im ambulanten bzw. häuslichen Bereich
Zum 1. Juli 2008 wurden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 € jährlich auf bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also auf 1200 € bzw. 2400 € jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinem Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinem Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag. Um den Grundbetrag zu erhalten (erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz), müssen von insgesamt 13 möglichen Fähigkeitseinschränkungen (siehe Tabelle unten) mindestens zwei gegeben sein. Der erhöhte Betrag (erhöhte Einschränkung der Alltagskompetenz) wird gewährt, wenn eine weitere Fähigkeitseinschränkung aus dem Bereich 1.- 5. oder 9. oder 11. hinzukommt.
Wichtig ist, dass die Beeinträchtigungen täglich zu einem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf führen und voraussichtlich über mindestens ein halbes Jahr hinweg bestehen.
Bereich 1. – 9.
1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches („Weglauftendenz“),
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen,
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen,
4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation,
5. In Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten,
6. Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung,
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus
Bereich 10. – 13.
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren,
11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen,
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten,
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder
Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression.
Für die meisten Demenzkranken treffen bereits sehr früh die Einschränkungen in Punkt 8. und 10. zu. Damit müssten die meisten Demenzkranken selbst vor Anerkennung der Pflegestufe 1 den Grundbetrag von 100 € monatlich erhalten, wenn zugleich ein geringer pflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf vorhanden ist.
Die im Verlaufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der so genannten Pflegestufe 0 erhalten erstmals auch diese Leistungen.
Beantragen Sie diese Gelder bei Ihrer Pflegekasse. Einen Antrag dazu finden Sie hier:
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